Der Umwelt zuliebe.

Hygiene und Sicherheit sind für uns unverhandelbar.

Das bevorstehende Plastiktütenverbot - Stand Januar 2020

Die Bundesregierung hat auf den Vorschlag der Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) einen Gesetzesentwurf zum Verbot von Plastiktüten auf den Weg gebracht.

Was soll verboten werden?

Plastiktüten mit einer Wandstärke zwischen 15 – 50 my. Davon betroffen sind auch sogenannte Bio-Plastiktüten aus nachwachsenden Rohstoffen wie Kartoffeln oder Mais.

Was bleibt erlaubt?

Plastiktüten unter 15 my (z. B. Knotenbeutel, dünne Hemdchen) und über 50 my (z. B. Handschlaufetragetaschen) sind weiterhin erlaubt. Wir geben Ihnen rechtzeitig Bescheid sollten Artikel, die Sie von uns beziehen, betroffen sein.

Wann tritt das Gesetz genau in Kraft?

Das Verbot tritt ein halbes Jahr nach Verkündung des Gesetzes in Kraft. Das Bundeskabinett hat am 6. November 2019 zugestimmt, nun ist die Zustimmung des Bundestags erforderlich, bevor schließlich das Gesetz den Bundesrat passiert. Danach ist noch eine 6-monatige Übergangsfrist vorgesehen, um Restbestände von Tüten abzubauen.

Wir arbeiten bereits heute an einem gesetzeskonformen Lieferprogramm, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Die Angaben sind unverbindlich und stellen keine Rechtsgrundlage dar.


Quelle: BMU

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PLASTIK oder BIOPLASTIK ? Position der Regina Superfrisch GmbH:

„Biologisch abbaubare Produkte“ - das klingt toll. Unverzeihlich aber, wenn man vergisst, die gesamte Wertschöpfungskette zu betrachten

Bioplastik wird gerne als umwelt- und klimafreundliche Alternative zu herkömmlichen Kunststoffen auf Erdölbasis vermarktet. Eine Analyse der Universität Bonn legt nun aber offen, dass biobasierte Kunststoffe nicht besser abschneiden als konventionelle Kunststoffe. Die Belastungen für die Umwelt sind anders geartet, aber in beiden Fällen vorhanden. Der einfache Umstieg auf andere Rohstoffe führt somit nicht zu einer Umweltentlastung. Sogar das Umweltbundesamt kann biobasierte Verpackung nicht empfehlen.

Mehr Äcker, weniger Wälder!

„Die Erzeugung großer Mengen Bioplastik verändert die Landnutzung“, erklärt Dr. Neus Escobar vom Institut für Lebensmittel- und Ressourcenökonomik der Universität Bonn. „Global gesehen könnten dadurch zum Beispiel vermehrt Waldflächen zu Ackerland umgewandelt werden. Wälder binden aber erheblich mehr Kohlendioxid als etwa Mais oder Zuckerrohr, schon allein aufgrund ihrer größeren Biomasse.“

Recycling / Kompostierung

Ein weiteres Problem stellt die Entsorgung dar. Nehmen wir mal PLA. Das auch als Polymilchsäure bezeichnete Material wird oft auf Basis von Maisstärke hergestellt. Dem Verbraucher wird suggeriert, dass dies eine biologisch sinnvolle Alternative zu Plastik ist. Das ist aber ganz und gar nicht der Fall:

Es zersetzt sich nur in speziellen industriellen Kompostieranlagen. Es darf in keinem Fall in der Biotonne landen. In der Umwelt kann es fast genauso schlecht abgebaut werden wie herkömmliches Plastik. Auch lehnen die meisten Entsorgungsunternehmen PLA im gelben Sack ab. Es muss mit hohem Aufwand per Hand aussortiert werden, da es einem kontrollierten und industriell durchgeführten Recyclings bzw. einer industriellen, energieintensiven Kompostierung bedarf.
Das Problem des weltweit fehlenden Recyclings wird praktisch nicht gelöst. Es ändert sich theoretisch lediglich die Materialform des Abfalls, nicht jedoch das Bewusstsein des Verbrauchers im Umgang mit entsprechendem Abfall. Kunststoffverbote allein im Recyclingland Deutschland und auch in Europa ändern an der Problematik der Meeresverschmutzung nichts. Vielmehr werden bei der Suche nach Bio-Alternativlösungen mehr und weitaus wertvollere Ressourcen wie
elektrische Energie sowie Trinkwasser verschwendet und ein Preisauftrieb für nachfolgende Lebensmittel verursacht. Hygiene und Sicherheit sind für uns im Umgang mit Lebensmittelverpackungen für frische Lebensmittel unverhandelbar. Dass Kunststoffverpackungen allein diesem Zweck dienen und diese schützende Aufgabe aus unserer Sicht – ökologisch wie ökonomisch – gut erfüllen sollten wir uns unbedingt immer wieder vor Augen halten.

Quellen: Umweltbundesamt, Uni Bonn

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Das neue Verpackungsgesetz

Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft, das Händler wie Hersteller, die Waren an den privaten Endverbraucher vertreiben, stärker in die Pflicht nimmt.

Was sind in Stichpunkten Ihre konkreten Pflichten nach dem neuen Verpackungsgesetz?

Das Verpackungsgesetz regelt, dass Verpackungsabfälle vorrangig vermieden werden sollen. Lassen sich Verkaufsverpackungen, Serviceverpackungen, Versandverpackungen oder Umverpackungen nicht vermeiden, stehen die ordnungsgemäße Erfassung nach Gebrauch und das Recycling im Vordergrund. Dazu dienen bestimmte Grundpflichten:

  • Verpackungen müssen wie bisher vor dem gewerbsmäßigen Inverkehrbringen bei einem System angemeldet (lizenziert) werden.
  • Neu ist, dass Sie sich vor dem gewerbsmäßigen Inverkehrbringen von Verpackungen* bei der Zentralen Stelle im Verpackungsregister LUCID registrieren müssen .
  • Sie müssen das Gesamtgewicht der von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen und die Materialart mindestens einmal pro Jahr an das von Ihnen gewählte System und gleichzeitig an die Zentrale Stelle melden.


*Verpackungen sind im allgemeinen von der Systembeteiligungspflicht und der Registrierungspflicht betroffen, sobald sie typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen.

Wir unterstützen Sie gerne!

Alternativ besteht die Möglichkeit, uns mit der Lizenzierung der an Sie gelieferten Serviceverpackungen nach den Verpflichtungen des Verpackungsgesetzes zu beauftragen.
Sollten Sie sich für diese Variante entscheiden, bitten wir Sie, die beiliegende "Beauftragung" bis spätestens 31.12.2018 ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückzugeben.

Lizenzierungsformular herunterladen

FSC®-Zertifiziert

Wir wurden von der GFA Certification GmbH anhand des folgenden FSC®-Standards begutachtet:

  • FSC®-STD-40004 (Version 3.0)
  • FSC®-C136371
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